Da die Lehrsprache am IHI Zittau Deutsch ist, müssen ausländische Studienbewerber vor Beginn des Fachstudiums ein Sprachzeugnis vorlegen, welches zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als zwei Jahre sein darf. Anerkannt und ausreichend sind folgende Sprachzeugnisse:
Das IHI Zittau bietet Ihnen die Möglichkeit, unmittelbar vor Aufnahme des Studiums am IHI Zittau die DSH abzulegen. Bei anschließendem Studium am IHI Zittau sind DSH und Intensivkurse Deutsch am IHI Zittau gebührenfrei.
Die DSH besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Durch die Prüfung sollen Sie nachweisen, dass Sie in allgemeinsprachlicher und wissenschaftssprachlicher Hinsicht befähigt sind, das geplante Studium aufzunehmen. Bitte informieren Sie sich auch über folgende Dokumente:
Zur Vorbereitung auf die DSH können Sie an zwei Sprachintensivkursen teilnehmen.
Vorausgesetzte Sprachkenntnisse: (nachzuweisen jeweils in einem Eingangstest) - für den 1. Teil des Sprachintensivkurses ("Winterkurs"; 27.02.-23.3.2012 für den Studienbeginn zum Wintersemester 2012/2013!): Kenntnisse auf dem Niveau A2/B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) (ca. 400 - 500 Std. Sprachunterricht) - für den Einstieg in den 2. Teil des Sprachintensivkurses ("Sommerkurs"; 13.08.-14.09.2012 für den Studienbeginn zum Wintersemester 2012/2013): gute Mittelstufenkenntnisse, Niveau B2/C1 nach dem GER (ca. 700 - 800 Std. Sprachunterricht)
An den Sprachkursen dürfen Sie auch teilnehmen, wenn Sie nicht am IHI Zittau studieren wollen. Diese sind dann jedoch gebührenpflichtig! (Stand 8/2009: 1. Teil: € 370,- / 2. Teil: € 450,- / DSH: € 100,-). Unter folgendem Link können Sie sich um ein DAAD-Stipendium für die Dauer des Sprachintensivkurses, 2. Teil, bewerben: www.funding-guide.de
Bewerbungsfristen: - für den 1. Teil des Sprachintensivkurses: 31.01.2012(Bewerber aus Nicht-EU-Staaten: 30.11. des Vorjahres wegen der Beantragungsfrist für das Visum!) - für den Einstieg in den 2. Teil des Sprachintensivkurses: 15.07.2012(Bewerber aus Nicht-EU-Staaten: 15.05. wegen der Beantragungsfrist für das Visum!)