· Bachelor oder Diplom (oder gleichwertiger Studienabschluss) i. d. R. mit der Mindestnote „gut“ · Nachweis wirtschaftswissenschaftlicher Grundkenntnisse bei Absolventinnen und Absolventen nicht-wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge · Absolventen mit einem siebensemestrigen Bachelor- oder einem Diplomabschluss können bei Nachweis ausreichender betriebswirtschaftlicher Vorkenntnisse direkt ins zweite Studiensemester des Studiengangs aufgenommen werden. · Durchlaufen eines Auswahlverfahrens zur Feststellung persönlicher Motivation, Vorkenntnisse und Erfahrungen · Die Zahl der Studienplätze ist auf max. 30 pro Studienjahr begrenzt.